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Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main I

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.

Finanzamt Frankfurt am Main I
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
 Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z
 Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen Namen mit den Anfangsbuchstaben P - Z
 Steuerfahndungsstelle Stadtgebiet Frankfurt/Main
Bußgeld- und Strafsachenstelle Stadtgebiet Frankfurt/Main
Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige (§ 50a Abs. 4 EStG) Hessen 



Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main II

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.

Finanzamt Frankfurt am Main II
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
 Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen  Namen mit den Anfangsbuchstaben A - G
 Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen  Namen mit den Anfangsbuchstaben A - G
 Vollstreckungsstelle  Stadtgebiet Frankfurt/Main


Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main III

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main.


Finanzamt Frankfurt am Main III
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
Steuerfestsetzung für Körperschaften (z.B. AG, GmbH, Verein usw.) Namen mit den Anfangsbuchstaben A - M
Amtsbetriebsprüfung für Körperschaften Namen mit den Anfangsbuchstaben A - M
Grunderwerbsteuer gesamtes Stadtgebiet Frankfurt/Main
Bewertung gesamtes Stadtgebiet Frankfurt/Main
Versicherungs-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer Hessen
Besteuerung von Versicherungsunternehmen Hessen



Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main IV

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.

Finanzamt Frankfurt am Main IV
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen Namen mit den Anfangsbuchstaben  H - O
Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen Namen mit den Anfangsbuchstaben  H - O
Kraftfahrzeugsteuer Stadtgebiet Frankfurt/Main
Finanzkasse Stadtgebiet Frankfurt/Main


Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt Frankfurt/M. V-Höchst

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main.

Verwaltungstelle Frankfurt am Main V
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
Steuerfestsetzung für Körperschaften (Bsp. AG, GmbH, Vereine usw)  Namen mit den Anfangsbuchstaben N - Z
Amtsbetriebsprüfung für Körperschaften  Namen mit den Anfangsbuchstaben N - Z



Verwaltungstelle Frankfurt am Main - Höchst

Die Zuständigkeit erstreckt sich - soweit nicht anders angegeben - in räumlicher Hinsicht auf die Steuerpflichtigen im Bereich der Frankfurter Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.


Verwaltungstelle Frankfurt am Main - Höchst
Aufgaben: Zuständigkeit besteht für:
Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen  Namen mit den Anfangsbuchstaben A - Z
Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen  Namen mit den Anfangsbuchstaben A - Z



Zentrale Zuständigkeiten anderer hessischer Finanzämter

Zentrale Zuständigkeiten anderer hessischer Finanzämter

Die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter sind in der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZustVOFÄ) vom 14.04.2004 (GVBl. 2004 I, Seite 180) geregelt. Dort sind - auszugsweise - folgende zentrale Zuständigkeiten für ganz Hessen geregelt:

Zentrale Zuständigkeiten anderer hessischer Finanzämter
Steuerarten, Aufgaben zuständiges Finanzamt
Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer Finanzamt Fulda
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Wiesbaden I (für Frankfurt u.a.)
Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 21 Abs. 1 Satz 1 AO und UStZustV) Finanzamt Kassel-Hofgeismar
(für die Länder Kroatien, Spanien und Portugal) 
Besteuerung von im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen und deren Arbeitnehmer Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Wohnungsbauprämie Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz Finanzamt Kassel-Spohrstraße 

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